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  1. Bürgerstiftung Region Ahrensburg
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PatenschaftenStiftenStiftungsfonds

Stifter werden!

Wer stiftet, gestaltet das Gemeinwesen in einzigartiger, nachhaltiger Weise mit:

  • Das Kapital wird dauerhaft erhalten.
  • Die laufenden Erträge stehen jährlich für die Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung.
  • Der Stifter legt - im Rahmen der Satzung der BürgerStiftung - die Zweckbestimmung seiner Einzahlung (sog. Zustiftung) fest - auf Dauer.

Unterschiedliche Möglichkeiten zum Stiften
Sie können Ihre Zustiftung, im Rahmen von Gesetz und Satzung, nach Ihren Vorstellungen gestalten:

  • Als Zustiftung zum Stiftungskapital der BürgerStiftung. Dies ist nach der Satzung unbegrenzt möglich. Im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand ist dies ab einem Mindestbeitrag von 1.000 Euro sinnvoll.
  • Als Zustiftung zu einem oder mehreren einzelnen Zwecken der BürgerStiftung. Dies ist in Absprache mit dem Vorstand der Stiftung möglich, damit wir sicherstellen können, dass die Zustiftung möglichst effektiv wirksam werden kann. Im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand ist dies ab einem Mindestbeitrag von 5.000 Euro sinnvoll.
  • Als Stiftungsfond zu einem Zweck, Themenbereich oder einer Gemeinde innerhalb unserer Region. Der Fond kann einen Namen tragen und durch einen Beirat begleitet werden, in dem der Stifter oder von ihm benannte Personen über die Fördermaßnahmen mitentscheiden. Dies ist ab einem Mindestbeitrag von 25.000 Euro sinnvoll. Wir verwalten bereits mehrere Stiftungsfonds.

Alle Formen der Zustiftung sind steuerlich anerkannt. Wir können Ihnen steuerliche Bestätigungen geben. Im Rahmen der steuerlichen Grenzen ist Ihre Zustiftung steuerlich abzugsfähig.

Sie sehen: Es gibt eine Vielfalt an Möglichkeiten, Stifter zu werden. Die sinnvollste Lösung ist am besten im persönlichen Gespräch zu finden. Dazu gehören auch steuerliche und ggf. erbrechtliche Fragen. Die Mitglieder des Vorstandes stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Sicherheit
Wir sichern die effektive und zuverlässige Verwendung Ihrer Zustiftung durch unsere professionelle Arbeitsweise.

  • Damit dies auch künftig immer zuverlässig sichergestellt wird, ist bei uns in mehrfacher Weise Vorsorge getroffen:
  • Wir legen das Kapital risikoarm an.
  • Die Geschäftsführung ist an das Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein und die Satzung gebunden.
  • Die Arbeit der Stiftung wird in mehrfacher Weise laufende begleitet und kontrolliert: Durch den Stiftungsrat, durch den Steuerberater, der unseren Jahresabschluss erstellt, durch das Finanzamt und durch die staatliche Stiftungsaufsicht.
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