Selbstverpflichtung
Die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (Transparency International Deutschland e.V.) mit Sitz in Berlin stellt gemeinnützigen Organisationen anheim, eine Selbstverpflichtungserklärung zu unterzeichnen:
Wir verpflichten uns zu Transparenz!
Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen:
- Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und
- wer die Entscheidungsträger sind.
Hier sehen Sie unsere Selbstverpflichtungserklärung, die aus zehn Informationen besteht.
Teilweise finden Sie die Informationen direkt auf dieser Seite, oder Sie können mit einem Klick zu den Informationen gelangen.
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Bürgerstiftung Region Ahrensburg, An der Reitbahn 1, 22926 Ahrensburg
gegründet am 13.06.2001
Ansprechpartnerin: Carmen Lau, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Telefon 04102-67 84 89, Mail: gf@buergerstiftung-region-ahrensburg.de
2. Satzung der BürgerStiftung
Satzung hier lesen
Vision und Grundsätze unserer Arbeit hier lesen
3. Freistellungsbescheid des Finanzamtes
Aktueller Bescheid des Finanzmates Stormarn vom 28.12.2021 hier lesen
4. Namen und Funktionen wesentlicher Entscheidungsträger/innen
5. Bericht über Tätigkeiten
2021 hier lesen
2022 hier lesen
2023 hier lesen
6. Personalstruktur
1 Teilzeit, 1 ehrenamtliche Helfer*in der Geschäftsstelle, Unterstützung durch 15 Ehrenamtliche, bei der Projektarbeit und bei Veranstaltungen
7. Mittelherkunft
2021 Rechenschaftsbericht
2021 Bilanz und GuV
2022 Rechenschaftsbericht
2022 Bilanz und GuV
2023 Rechenschaftsbericht
2023 Bilanz und GuV
8. Mittelverwendung
2021 Rechenschaftsbericht
2021 Bilanz und GuV
2022 Rechenschaftsbericht
2022 Bilanz und GuV
2023 Rechenschaftsbericht
2023 Bilanz und GuV
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit
Die BürgerStiftung Region Ahrensburg ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen und seit Einführung der Auszeichnung (2003) durchgehend mit dem Gütesiegel für Bürgerstiftungen ausgezeichnet.
Die BürgerStiftung Region Ahrensburg ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Schleswig-Holstein (lagfa SH)
10. Zuwendungen, die mehr als 10% der Gesamtjahreseinnahmen ausmachen
Die höchste Förderung durch eine juristische Person bzw. eine Behörde liegt 2021 unter 10 % der Gesamtjahreseinnahmen.