Eine Stiftung gründen
Eine gemeinnützige Treuhandstiftung oder einen Stifter-Fonds gründen ist in Deutschland relativ einfach.
Die Treuhandstiftung: Wenn man sich zu Lebzeiten zu diesem Schritt entschließt, legt man das Stiftungskapital fest, erarbeitet eine Satzung – den Handlungsauftrag - und einen Namen für die Treuhandstiftung. Dann kann es losgehen. Das Kapital wird an die Treuhänderin – die Bürgerstiftung Region Ahrensburg – übertragen. Wir übernehmen die Abstimmung mit dem Finanzamt und die Verwaltung des Kapitals.
Stifter-Fonds: Noch einfacher ist die Gründung eines Stifter-Fonds, der auch „Stiftung“ heißen darf und die Abstimmung mit dem Finanzamt nicht benötigt.
Testament: Eine Treuhandstiftung bzw. einen Stifter-Fonds kann auch mit dem Testament gegründet werden.
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch zur Verfügung
Die Bürgerstiftung Region Ahrensburg trägt das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, seit Einführung dieser Auszeichnung im Jahre 2003. Die BürgerStiftung verwaltet derzeit zwei gemeinnützige Stifter-Fonds: Den Eberhard-Schnellen-Fonds, die Stiftung Dietrich + Gudrun Maaß und die Stiftung für Bargteheide
Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung ist eine rechtlich nicht selbstständige Stiftung. Die Gründung wird durch den Stifter bzw. die Stifterin und die Bürgerstiftung Region Ahrensburg als Treuhänderin vorbereitet. Gemeinsam werden die Satzung, der Treuhandvertrag und das „Stiftungsgeschäft“ erarbeitet. Das ist für Sie natürlich alles kostenfrei.
Wenn alle Punkte geklärt sind, beginnt die Arbeit der Bürgerstiftung als Treuhänderin: Sie übernimmt Formalitäten wie die Kontengründung, die Abstimmung mit dem Finanzamt, die Anlage des Grundstockkapitals und vieles mehr (sehen Sie hier unsere Leistungen). Für diese Aufgaben erhält die Treuhänderin eine Verwaltungsgebühr.
Stifter-Fonds
Eine Stiftung ist für größere Vermögen und für die Ewigkeit gedacht - sollte Ihnen das zu viel sein, könnte die Gründung eines Stifter-Fonds die richtige Lösung für Sie sein. Das Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung Region Ahrensburg. Satzung und Zweck werden vertraglich vereinbart und lassen sich flexibel anpassen. Fonds verfügen grundsätzlich nicht über eigene Gremien. Eine zeitliche Begrenzung ist möglich. Die Verwaltungskosten sind deutlich geringer als bei einer Treuhandstiftung.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin!
Dr. Michael Eckstein, stiften@buergerstiftung-region-ahrensburg.de