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Spendenfonds für Menschen aus der Ukraine

Dr. Horst Jurkschat, Carmen Lau und Dr. Michael Eckstein mit dem Konto des Spendenfonds
Dr. Horst Jurkschat, Carmen Lau und Dr. Michael Eckstein mit dem Konto des Spendenfonds

Die geflüchteten Menschen, die in der Region Ahrensburg Schutz finden, werden mit großer Hilfsbereitschaft empfangen. Die Bereitschaft zum freiwilligen und ehrenamtlichen Engagement und zum Spenden ist beeindruckend hoch. Daher hat die Bürgerstiftung Region Ahrensburg einen Spendenfonds für geflüchtete Menschen aus der Ukraine eingerichtet. So können alle Gelder gebündelt und zielgerichtet eingesetzt werden.

Für die geflüchteten Menschen und für ehrenamtliche Hilfe können sowohl Sach- als auch Honorarmittel ab 50 Euro bis ca. 1.000 Euro beantragt werden. Über die Vergabe der Mittel wird innerhalb einer Woche entschieden 

Jetzt zählt die Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger

Spenden in jeder Höhe sind sehr willkommen. Steuerliche Bescheinigungen werden ausgestellt.

Anträge zur finanziellen Unterstützung aus dem Spendenfonds können gemeinnützige Organisationen aus der Region stellen.

Folgende Anliegen sind förderfähig:

  • Anschaffungen für die Unterkunft und das Alltagsleben
  • Aktivitäten zur Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen oder kulturellen Leben
  • Aktivitäten zur Vernetzung und Einbindung von geflüchteten Menschen
  • Ehrenamtliche Begleitung von geflüchteten Menschen in der Wahrnehmung ihrer Rechte und Orientierungshilfen in Alltag
  • Aktivitäten zur Bildung, rechtskonformen Beschäftigung oder Qualifizierung von geflüchteten Menschen
  • Aktivitäten zur Qualifizierung der in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlich Tätigen, z.B. zu interkulturellen Kompetenzen oder zur Moderation von Workshops
  • Fahrtkosten und Tickets für öffentlichen Nahverkehr
  • Material für das Erlernen der deutschen Sprache

Nicht gefördert werden Leistungen oder Aktivitäten, auf die die geflüchteten Menschen einen Rechtsanspruch haben oder die Aufgaben des Bundes, des Landes, des Kreises, der Kommunen oder anderer staatlicher Stellen sind.

Spenden

Bei Beträgen bis 300 Euro reicht der Kontoauszug für den Spendenabzug beim Finanzamt. Bei Einzahlungen auf das Sonderkonto sind auch Spenden darüber hinaus vereinfacht steuerlich absetzbar. Spendenbescheinigungen für das Finanzamt werden ausgestellt. Bitte geben Sie hierzu auf der Überweisung Ihre Adresse an.

Spendenkonto: GLS Bank IBAN DE60 4306 0967 2053 0025 07

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