Eine Stiftung gründen
Eine gemeinnützige Stiftung als Stifter-Fonds unter dem Dach der BürgerStiftung gründen ist relativ einfach und kostenfrei.
Stifter-Fonds: Stifter-Fonds sind rechtlich und steuerlich Teile der BürgerStiftung. Sie können als Stiftung einen eigenen Namen tragen.
Für die Gründung sind keine gesonderten Genehmigungen o.ä. von Stiftungsaufsicht oder Finanzamt notwendig.
Testament: Eine Stiftung kann auch mit dem Testament gegründet werden.
Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch zur Verfügung
Die Bürgerstiftung Region Ahrensburg trägt das Gütesiegel des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen, seit Einführung dieser Auszeichnung im Jahre 2003.
Die BürgerStiftung verwaltet bereits mehrere gemeinnützige Stiftungen (Stifter-Fonds): Den Eberhard-Schnellen-Fonds, die Stiftung Dietrich + Gudrun Maaß, die Stiftung für Bargteheide, die Stiftung Grundstücksretter

Die Stiftung unter dem Dach der BürgerStiftung
Das Fonds-Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung Region Ahrensburg. Satzung und Zweck werden vertraglich vereinbart und lassen sich flexibel anpassen. Stifter-Fonds verfügen grundsätzlich nicht über eigene Gremien. Eine zeitliche Begrenzung ist möglich. Die Verwaltungskosten sind auf ein Minimum begrenzt.
Treuhandstiftung
Die Treuhandstiftung ist geeignet für große Vermögen. Sie ist eine rechtlich nicht selbstständige Stiftung, aber mit gesonderter Verwaltung, Genehmigung und Rechnungslegung gegenüber dem Finanzamt. Die Gründung wird durch den Stifter bzw. die Stifterin und die Bürgerstiftung Region Ahrensburg als Treuhänderin vorbereitet. Gemeinsam werden die Satzung, der Treuhandvertrag und das „Stiftungsgeschäft“ erarbeitet. Für die Aufgaben als Treuhänderin (sehen Sie hier unsere Leistungen) erhält die BürgerStiftung eine Verwaltungsgebühr.

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Dr. Michael Eckstein, stiften@buergerstiftung-region-ahrensburg.de