Partnerstiftungen
Die Gründung einer gemeinnützigen Treuhandstiftung ist dann zweckmäßig, wenn die Stiftung ihre Zwecke eigenständig verwirklichen und der Stifter daran aktiv arbeiten will, aber die Notwendigkeit und Voraussetzungen für die Gründung einer Stiftung bürgerlichen Rechts nicht vorliegen. Im Vergleich zu einer Stiftung bürgerlichen Rechts ist der Verwaltungsaufwand in der Regel niedriger, im Vergleich zu einem Stiftungsfonds höher. Ab einem Mindestkapital von 100.000 € kann die BürgerStiftung als Dach für eine Treuhandstiftung dienen.
Eberhard Schnellen-Fond
Eberhard Schnellen, Bürger und Kaufmann aus Großhansdorf, hat in der BürgerStiftung den Eberhard Schnellen-Fond zur Förderung der Jugendhilfe in Großhansdorf errichtet. Die Erträge des Fondskapitals kommen jungen Menschen in Großhansdorf zugute.
Stiftung für Bargteheide - gemeinsam stark!
Die Stiftung für Bargteheide - gemeinsam stark! ist eine Gemeinschaftsinitiative der Stadt Bargteheide und der BürgerStiftung Region Ahrensburg.
Die Stiftung für Bargteheide - gemeinsam stark! soll der Unterstützung Bargteheider Bürgerinnen und Bürger in individuellen Notlagen sowie der Förderung gemeinnütziger Zwecke in Bargteheide dienen, insbesondere in den Bereichen Soziales, Jugend, Kultur und Bildung.
Hierzu sollen Zustiftungen und Spenden eingeworben werden, damit die Stiftung für Bargteheide - gemeinsam stark! Projekte und Maßnahmen fördern kann.
Die Arbeit dieser Stiftung wird von einem Beirat und einem Spendenparlament begleitet.